Sperrmüllentsorgung
In der Anlagenbuchung der TU Berlin sind alle Wirtschaftsgüter ab 410,00 € netto ab dem 01.10.2001 erfasst. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 410,00 € ist die Aussonderung zu beantragen. Einen Aussonderungsantrag finden Sie auf der Internetseite der TU-Berlin auf der Webseite der Abteilung Finanzen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Sperrmüll besteht in der Regeln aus beweglichen Gegenständen, wie beispielsweise Möbel, Stühle, Sessel.
Zäune, Türen, Fenster, Waschbecken, Toiletten, Leuchtstoffröhren, Autobatterien, Grünabfall, alte Reifen werden als Bauschutt oder Sondermüll deklariert und gehören demnach nicht zum Sperrmüll
Müll in kleinen Mengen, wie Spielzeug oder Geschirr, gehört ebenfalls nicht in den Sperrmüll. Kleinere Mengen können Sie Stück für Stück über die übliche Restabfalltonne entsorgen.
Name | Stellenzeichen | Raum | Telefon | Aufgabengebiet | |
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Heinrich-Götz, Katja | IV C6 | H 3045 | 314-22684 | katja.heinrich@tu-berlin.de | Sperrmüllentsorgung |