Inhalt des Dokuments
Hinweise für Fremdfirmen
- Der Ausführungstermin ist mit den Mitarbeitern der Abteilung IV abzustimmen, sodass eine Anmeldung bei den jeweiligen Nutzern erfolgen kann.
- Jeder Dienstleister hat sich vor Arbeitsaufnahme beim jeweiligen Sachbearbeiter anzumelden
- Alle Firmen haben Anspruch eine Fremdfirmeneinweisung durch die TU Berlin zu erhalten. Hierfür ist der jeweilige Sachbearbeiter zuständig und verantwortlich.
Formulare und Checklisten
- Hausordnung der TU Berlin [1] (Stand: 26.01.2016)
-Z/Hausordnung_28.01.2016.pdf
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