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Hinweise für Fremdfirmen
- Der Ausführungstermin ist mit den Mitarbeitern der Abteilung IV abzustimmen, sodass eine Anmeldung bei den jeweiligen Nutzern erfolgen kann.
- Jeder Dienstleister hat sich vor Arbeitsaufnahme beim jeweiligen Sachbearbeiter anzumelden
- Alle Firmen haben Anspruch eine Fremdfirmeneinweisung durch die TU Berlin zu erhalten. Hierfür ist der jeweilige Sachbearbeiter zuständig und verantwortlich.
Formulare und Checklisten
- Hausordnung der TU Berlin (Stand: 26.01.2016)
Zusatzinformationen / Extras
Quick Access:
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